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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.07.2020

ANWENDUNGSBEREICH & PARTEIEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Verträge zwischen der ONE.ENERGY UG (haftungsbeschränkt) und dem einzelnen Kunden ("Kunde") über den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Ladeinfrastruktur, ("Solaranlage"). Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt ONE.EENERGY nicht an, es sei denn, ONE.ENERGY hätte ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Vertrag über eine Solaranlage ist abgeschlossen, sobald ONE.ENERGY dem Kunden die Annahme der Bestellung über den näher bezeichneten Vertragsinhalt in Textform durch ein sogenanntes Bestätigungsschreiben bestätigt.

  2. ONE.ENERGY behält sich vor, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen (siehe unten "Bonitätsprüfung"). Fällt die Bonitätsprüfung des Kunden negativ aus, kann ONE.ENERGY vom Kaufvertrag zurücktreten oder geänderte Zahlungsbedingungen gemäß dem Abschnitt "Bonitätsprüfung" verlangen.

  3. Die gesetzlichen Widerrufsrechte des Kunden richten sich nach dem nachstehenden Abschnitt "Widerrufsrechte".

 

 

GEGENSTAND DES VERTRAGES

Für den Gegenstand des Vertrages ist der bestätigte Kaufvertrag, etwaige Änderungen und Anhänge dazu sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebend. ONE.ENERGY ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen durch Subunternehmer und Installationspartner nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

VOR DER INSTALLATION

Preise

Was den Preis bestimmt

  1. Der von ONE.ENERGY angebotene und von den Parteien vereinbarte Preis ist der endgültige Preis für das Solarsystem, vorausgesetzt, dass alle Informationen über das Grundstück oder Gebäude des Kunden zutreffend sind.

  2. Der Kunde weiß, dass Änderungen zu einer Preisanpassungen führen können.

  3. Können sich die Parteien nicht auf eine Änderung des Vertrages einigen, kann ONE.ENERGY den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

 

Was im Preis inbegriffen ist

  1. Die Preise und anwendbaren Kosten sind im Kaufvertrag zwischen ONE.ENERGY und dem einzelnen Kunden enthalten. Die Preise und Kosten beinhalten die Installation eines kompletten Solarsystems einschließlich Materialien, Arbeiten, Elektriker, Genehmigungen und die Erstinbetriebnahme, sofern im Kaufvertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist.

  2. Die Preise enthalten in keinem Fall Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit den örtlichen Anforderungen der Netzeigentümer, dem Wechsel des Stromzählers, gegebenenfalls dem Wechsel des Zählerschrankes, oder der Beantragung von Bau- oder Baugenehmigungen, falls dies von den örtlichen oder nationalen Behörden verlangt wird.

  3. Besichtigungen der Baustelle vor dem Installationstermin werden nicht durchgeführt, es sei denn, ONE.ENERGY oder Subunternehmer von ONE.ENERGY, die für die Projektierung und Detailplanung der Installation verantwortlich sind, halten dies für erforderlich.

 

 

 

Allgemeine Preisannahmen

Die Preise basieren auf einer Installation, die unter regulären und normalen Bedingungen durchgeführt wird, einschließlich der folgenden Annahmen:

  1. Verdeckte Verkabelung, innen oder außen, ist nicht im Preis enthalten.

  2. Der Einsatz von Optimierern ist nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.

  3. Vorhandene Kabelrohre werden nur verwendet, wenn diese für die für das Projekt verwendete Ausrüstung geeignet sind.

  4. Das öffentliche Netz und das Hausnetz entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und haben eine ausreichende Kapazität und Qualität, sodass das Solarsystem ohne zusätzliche Verbesserungen oder Anpassungen angeschlossen werden kann.

  5. Der Schaltschrank entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und bietet ausreichend Platz.

  6. Die Hauptsicherung, die elektrische Schaltung und der Teilstromkreis sind ausreichend dimensioniert.

  7. Die Installation erfolgt in demselben Gebäude wie der Hauptschaltschrank. In Fällen, in denen die Installation in einem anderen Gebäude erfolgt, können zusätzliche Kosten aufgrund der Notwendigkeit einer zusätzlichen Verkabelung und/oder Unterverdrahtung entstehen.

  8. Die Dacheindeckung befindet sich in einem geeigneten und undurchlässigen Zustand und verfügt über eine solide Dachunterkonstruktion, die für die Montage und Befestigung der Solarmodule geeignet ist. Sollte sich das Dach oder das Grundstück in einem solchen Zustand befinden, dass die Installation des Solarsystems ohne größere Reparaturen oder bauliche Maßnahmen nicht sicher durchgeführt werden kann, hat ONE.ENERGY das Recht, das Projekt ohne jegliche Haftung abzubrechen und dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

  9. Installationen mit eingelegten Paneelen, sofern angeboten, werden gesondert berechnet, und der Preis beinhaltet die Entfernung von Ziegeln und anderen Dacheindeckungen im vorgesehenen Panelbereich. Im Falle der Installation auf einem neuen Dach muss das Dach bereits mit Latten versehen und montiert sein.

  10. ONE.ENERGY behält sich das Recht vor, Projekte auf Dächern, die asbesthaltige Materialien enthalten, ohne Kosten für ONE.ENERGY zu stornieren und abzubrechen.

 

Subventionen

ONE.ENERGY ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung nationaler oder lokaler Subventionen oder Förderprogramme im Namen des Kunden. Preise können brutto und netto unter Abzug von solchen Zuschüssen angegeben werden, wobei der Kunde bei Lieferung des Solarsystems stets für den Bruttopreis haftet.

 

Vom Kunden bereitgestellte Informationen

  1. Der Preis für das Solarsystem basiert auf Informationen, die ONE.ENERGY vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Mit der Unterzeichnung des Angebots von ONE.ENERGY bestätigt der Kunde, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind, insbesondere in Bezug auf den physischen Zustand des Dachs, des Dachmaterials, des Stromnetzes und des Schaltschranks. Sollten die bereitgestellten Informationen falsch oder irreführend sein, hat ONE.ENERGY das Recht, die Preise und die anwendbaren Gebühren entsprechend anzupassen (siehe oben) oder - im Falle erheblicher Unrichtigkeiten oder Irreführungen – zu kündigen und das Projekt unverzüglich und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden abzubrechen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, ONE.ENERGY und ihren Partnern für die Installation des Solarsystems alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Kostenerhöhungen, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Zu den fehlerhaften Informationen gehören unter anderem falsche oder irreführende Angaben über den technischen Zustand des Eigentums des Kunden.

  3. Macht der Kunde fehlerhafte Angaben, wird die Installation der Solaranlage nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu berechnet und abgeschlossen. Können sich die Parteien nicht auf einen neuen Preis einigen und hat der Kunde schuldhaft erheblich falsche Angaben gemacht, kann ONE.ENERGY den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadensersatz verlangen.

 

Genehmigungen und Zulassungen

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Installation des Solarsystems die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden einzuholen. Zu diesen Genehmigungen können Baugenehmigungen der Stadt oder Gemeinde, Stromversorgungs- und Anschlussvereinbarungen mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie Überschussstromverkaufs- und Abnahmevereinbarungen mit dem Stromversorger des Kunden gehören.

  2. ONE.ENERGY ist nicht dafür verantwortlich, solche Genehmigungsverfahren im Namen des Kunden durchzuführen. ONE.ENERGY behält sich das Recht vor, dem Kunden nach eigenem Ermessen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihn bei einem Genehmigungsverfahren zu unterstützen.

 

Datum und Dauer der Installation

  1. ONE.ENERGY wird dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung -soweit nach derzeitiger Lage überhaupt möglich- einen voraussichtlichen Zeitrahmen und eine voraussichtliche Dauer der Installation mitteilen.

  2. Der tatsächliche Installationstermin wird vom Installationspartner in der Projektplanungsphase festgelegt und dem Kunden danach mitgeteilt. Das Installationsdatum kann sich unter anderem aufgrund des Zeitplans für behördliche Genehmigungen und Einschränkungen in der Lieferkette ändern.

  3. Die Dauer der Installation hängt von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Größe des Systems und anderen örtlichen Gegebenheiten ab.

  4. Die Installation kann in mehreren Schritten erfolgen.

 

Upgrades und Zusatzaufträge

  1. Vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge sind rechtzeitig vor der Installation mitzuteilen. ONE.ENERGY behält sich das Recht vor, solche Upgrades oder Zusatzaufträge abzulehnen, wenn die Installation bereits geplant ist oder wenn Beschränkungen in der Lieferkette von ONE.ENERGY solche Upgrades nicht zulassen.

  2. Alle vom Kunden gewünschten Upgrades oder Zusatzaufträge, die über das hinausgehen, was ONE.ENERGY leicht unterbringen kann, können zu zusätzlichen Kosten führen. Der Kunde kann solche zusätzlichen Kosten genehmigen oder das Upgrade oder die zusätzliche Bestellung stornieren. Eine solche Stornierung hat keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden für den ursprünglich geplanten Kauf.

WÄHREND DER INSTALLATION

Zugang zum Eigentum des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass ONE.ENERGY und seine Installationspartner (z. B. Installationspartner, Elektriker und andere Subunternehmer) zum Zwecke der Installation der Solaranlage ungehinderten Zugang zum Grundstück des Kunden haben.

  2. ONE.ENERGY und seine Installationspartner müssen zum Zweck der Installation des Solarsystems ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom und sanitären Einrichtungen haben.

  3. Der Kunde räumt alle entfernbaren Hindernisse und sorgt für die Schneeräumung und ähnliche Maßnahmen, die für den Zugang zum Grundstück des Kunden und die Durchführung der Installation erforderlich sind.

  4. Es sollten keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zum Dach einschränken oder erschweren, wie z. B. Pergolen, Wintergärten oder ähnliches. Das Gleiche gilt für die Räume, in denen der Wechselrichter oder die Batterie installiert werden soll.

  5. Kostenerhöhungen, die sich aus Beschränkungen des Zugangs zum Eigentum des Kunden, zu Strom oder Wasser ergeben, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

Keine Störungen

  1. Der Kunde muss dafür sorgen, dass keine Besucher, Familienmitglieder oder Haustiere das Montagepersonal stören oder Zugang zu den Bereichen des Standorts haben, in denen die Montage stattfindet.

  2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ONE.ENERGY oder ihren Montagepartnern dürfen keine Teile der Arbeiten oder der Montage durch den Kunden oder durch von ihm gesondert und auf eigene Initiative beauftragte Unternehmer durchgeführt werden.

  3. ONE.ENERGY bietet dem Kunden keine Entschädigung oder Rabatte für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Solarsystem, die der Kunde auf eigene Initiative ausführt oder in Auftrag gibt. Solche Arbeiten führen zum Verlust aller Garantien im Zusammenhang mit dem Solarsystem.

 

Anpassungen und Konfiguration

  1. Anpassungen der Größe (z. B. Anzahl der Module) und der Konfiguration (z. B. Modul-Typ, Optimierer, Wechselrichter) können erfolgen, wenn besondere Umstände auf dem Dach eine Verringerung der mit Solarmodulen bedeckten Fläche erfordern.

  2. Änderungen des für die Installation vorgesehenen Materials und der Ausrüstung können vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen der Installation vor Ort Rechnung zu tragen. Sofern die Änderung nicht auf einen vorherigen Fehler von ONE.ENERGY einschließlich ihrer Subunternehmer und Montagepartner zurückzuführen ist, wird der Kunde solche Änderungen nicht als Mangel oder Falschlieferung ansehen.

  3. Wir sind bestrebt, jeden Änderungsbedarf vor der Installation des Solarsystems zu ermitteln, doch können sich, während der Installationsarbeiten manchmal geringfügige Änderungen ergeben, sodass sich der Preis entsprechend verringert oder erhöht. Der Kunde muss den zumutbaren Änderungen zustimmen. Die Parteien werden den Preis entsprechend anpassen und den Vertrag ändern.


NACH DER INSTALLATION

Lieferung und technische Inbetriebnahme

  1. Die Lieferung und technische Erstinbetriebnahme des Solarsystems bedeutet, dass alle Geräte korrekt und funktionsfähig installiert und getestet sind.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz in den Räumlichkeiten bei der Lieferung mit Strom versorgt wird.

  3. Die zu Ziffer 1. genannte technische Inbetriebnahme erfasst nicht die tatsächliche Inbetriebnahme des Solarsystems, soweit sie noch der Genehmigung durch die örtlichen Behörden, z. B. durch den örtlichen Netzbetreiber bedarf.

  4. Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme des Solarsystems ausgetauscht wird. Der Netzeigentümer ist allein für diesen Vorgang verantwortlich, und ONE.ENERGY übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verzögerungen bei der Stromerzeugung aus dem Solarsystem, die durch den Wechsel des Stromzählers durch den Netzeigentümer verursacht werden.

  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Solarsystems geht mit der Übergabe, ggf. mit der Abnahme des Solarsystems, auf den Kunden über. Der Gefahrübergang findet auch dann statt, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

 

Dokumentation und Fertigstellung

ONE.ENERGY stellt dem Kunden eine Dokumentation über das Solarsystem zur Verfügung. Die Dokumentation wird auf Anfrage elektronisch bereitgestellt.

 

Rechnungsstellung und Zahlung

  1. ONE.ENERGY schickt dem Verbraucher nach Vertragsabschluss eine Rechnung entsprechend der im Auftrag enthaltenen Zahlungsbedingungen.

  2. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu zahlen.

  3. Eigentumsvorbehalt: Die von ONE.ENERGY an den Kunden gelieferten Systeme, Komponenten oder sonstigen Waren des Solarsystems ("Waren") bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden an ONE.ENERGY für den Verkauf, die Lieferung und die Installation dieser Waren geschuldeten Vergütung im Eigentum von ONE.ENERGY oder ihrer Subunternehmer oder Installationspartner.

  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist ONE.ENERGY berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen.

 

Daten und Überwachung

  1. Die Verbindung des Solarsystems mit dem Internet setzt voraus, dass der Kunde an dem Ort, an dem der Wechselrichter installiert ist, über einen WiFi-Empfang verfügt und dass der Name und das Passwort des WiFi-Netzwerks dem Installationspartner während der Installation mitgeteilt wurden.

  2. In Fällen, in denen keine ausreichende WiFi-Abdeckung und Signalqualität verfügbar ist, ist der Kunde für die Sicherstellung und Durchführung der Internetverbindung des Solarsystems verantwortlich. Beachten Sie, dass nicht alle Wechselrichter in der Lage sind, eine Verbindung zum Internet auf andere Weise als über WiFi herzustellen.

  3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter mit dem richtigen Passwort konfiguriert wurden. ONE.ENERGY oder die Installationspartner von ONE.ENERGY sind nicht für die Fehlersuche im Zusammenhang mit der Internetverbindung verantwortlich.

  4. ONE.ENERGY wird den Kunden bei der Registrierung der Solaranlage auf dem Internetportal des Wechselrichterherstellers unterstützen. Die Erfassung, Speicherung und Nutzung der Daten auf dem Herstellerportal unterliegt den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Bedingungen und ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Wünscht der Kunde keine Registrierung der Solaranlage im Internetportal des Wechselrichterherstellers, muss er dies ausdrücklich mitteilen.

  5. ONE.ENERGY hat das Recht, Produktionsdaten aus dem Solarsystem nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu nutzen

  6. Der Kunde räumt ONE.ENERGY das Recht ein, die PV-Anlage einschließlich der Adresse der Anlage im Internetportal des Wechselrichterherstellers zu registrieren und die im Internetportal verfügbaren Daten der PV-Anlage des Kunden abzurufen, herunterzuladen und zu speichern. Der Kunde räumt dem Wechselrichterhersteller auch das Recht ein, die im Internetportal verfügbaren Daten mit ONE.ENERGY zu teilen.

  7. Bei Projekten, die mit Optimierern verkauft werden, ist keine Leistungsüberwachung auf Panelebene vorgesehen.

 

Systembedingungen

  1. Die angegebene Systemgröße und -leistung bezieht sich auf die DC-Nennleistung der Solarmodule.

  2. Der Installationspartner wird im Rahmen der Projektierung den optimalen Wechselrichter für das Projekt ermitteln. Da die meisten Wechselrichter bei hoher Auslastung effizienter sind, wird der Wechselrichter in vielen Fällen etwas niedriger dimensioniert als die gesamte DC-Nennleistung aller Solarmodule. Dies geschieht, um den jährlichen Energieertrag des Systems zu optimieren, und kann dazu führen, dass an besonders sonnigen Tagen Leistungsspitzen aus dem Solarsystem abgeschöpft werden.

  3. Geräusche aus dem Solarsystem werden durch Kühlventilatoren und/oder Schaltkomponenten in Solarwechselrichtern verursacht.

 

Verkauf von Überschussstrom

Der Kunde ist Eigentümer des von der Solaranlage erzeugten Stroms. ONE.ENERGY ist nicht für den Verkauf von Überschussstrom verantwortlich.

Marketing und soziale Medien

Der Kunde räumt ONE.ENERGY das Recht ein, Bilder des Kundengrundstücks, des Solarsystems und des Installationsprozesses für Marketingzwecke, einschließlich der Berichterstattung in sozialen Medien, frei zu verwenden.

GEWÄHRLEISTUNGEN

Gewährleistung für Installationsarbeiten

  1. ONE.ENERGY gewährt eine zweijährige Gewährleistung auf die von ONE.ENERGY oder den ONE.ENERGY-Installationspartnern bei der Installation des Solarsystems durchgeführten Arbeiten.

  2. Schäden, die durch ONE.ENERGY oder ONE.ENERGY-Installationspartner innerhalb der Gewährleistungszeit verursacht werden, werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen repariert und/oder ausgeglichen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, ONE.ENERGY im Schadensfall unverzüglich zu informieren und sich nach besten Kräften zu bemühen, die Folgen des Schadens gering zu halten. Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es schuldhaft unterlassen hat, ONE.ENERGY innerhalb einer angemessenen Frist zu benachrichtigen, fallen nicht unter die Installationsgarantien.

  4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung des Solarsystems und/oder mit der dessen technischen Erstinbetriebnahme.

  5. Arbeiten des Kunden oder eines Dritten an der Solaranlage, die die Leistungen von ONE.ENERGY oder deren Installationspartner während der Installationsgewährleistungszeit beeinträchtigen, führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass seine Arbeiten oder die Arbeiten eines Dritten die Arbeiten von ONE.ENERGY oder des Installationspartners von ONE.ENERGY nicht beeinträchtigt haben.

  6. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Montage gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachstehendem Absatz "Schadenersatz und Entschädigung".

 

Leistungsgewährleistung

  1. ONE.ENERGY gewährleistet, dass das Solarsystem die im Vertrag zwischen den Parteien und in der geltenden technischen Beschreibung angegebene Gleichstrom-Nennleistung erbringt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Energieerzeugung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  2. Die von ONE.ENERGY angegebene geschätzte Energieproduktion basiert auf der Systemleistung und den verfügbaren Datenbanken zur Sonneneinstrahlung, den Klimadaten und den Angaben zum Installationsort. Die tatsächliche Energieproduktion wird im Laufe der Zeit variieren und kann durch lokale Wetterschwankungen, Abschattung durch Vegetation, benachbarte Gebäude oder örtliche Gegebenheiten beeinflusst werden. Abschattungen durch Gebäudeteile, benachbarte Gebäude, Vegetation oder Ähnliches sind in den Schätzungen nicht berücksichtigt.

  3. Alle Produkte sind verschleißanfällig, was im Laufe der Zeit zu einer verminderten Energieleistung und -erzeugung führen kann. Es muss mit einer Verringerung der Energieerzeugung gerechnet werden, die durch normale Abnutzung verursacht wird oder innerhalb der vom Hersteller angegebenen Höchstwerte für die Abnutzung liegt.

  4. Etwaige direkt vom Hersteller gewährte Produktionsgarantien- bzw. Gewährleistungen sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche Produktionsgarantien den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.

 

Höhere Gewalt und Aussetzung der Vertragspflichten

Werden die Vertragsparteien an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Streiks oder sonstige Umstände mit unmittelbarer Auswirkung auf den Vertragsgegenstand gehindert oder behindert, die sie nicht zu vertreten haben oder die mit zumutbarem technischem und/oder wirtschaftlichem Aufwand nicht abgewendet werden können, ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung bis zur Beseitigung dieser Umstände und Folgen. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer unterrichten. Das gleiche gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachzukommen.


SCHADENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG

 

Beschädigung des Eigentums des Kunden

  1. ONE.ENERGY verpflichtet sich, bei der Installation der Solaranlage auf das Eigentum und den Besitz des Kunden gebührend Rücksicht zu nehmen. ONE.ENERGY verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die durch Fahrlässigkeit von ONE.ENERGY oder der Installationspartner verursacht werden.

  2. Zerbrochene Dachziegel, Dellen oder Kratzer im Dachmaterial, geringfügige Beeinträchtigungen des Eigentums des Kunden durch normale Montagearbeiten, das Eindringen von Nägeln oder Schrauben in den Dachstuhl und/oder Veränderungen der wasser- oder schneeführenden Eigenschaften des Daches können auftreten und gelten nicht als Schäden am Eigentum des Kunden.

  3. Bei Dachplatten besteht die Gefahr von Dellen und damit der Verlust der Produktgarantie- bzw. Gewährleistung. ONE.ENERGY haftet nicht für daraus folgende Schäden infolge von Garantie- bzw. Gewährleistungsverlusten oder Dellen in Dachplatten.

  4. Der Kunde ist für das sichere Abtragen von Schnee verantwortlich.

Beschädigung von öffentlichem oder fremdem Eigentum

ONE.ENERGY haftet nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch das Solarsystem oder dessen Folgen verursacht werden, es sei denn, die Schäden beruhen auf Fehlern oder Fahrlässigkeit von ONE.ENERGY oder deren Installationspartnern.


Haftungsbeschränkung

  1. ONE.ENERGY oder ihre Installationspartner haften nicht für Schäden am Eigentum des Kunden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht werden.

  2. ONE.ENERGY und ihre Installationspartner haften nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.

 

Reparaturen von Schäden

  1. Schäden oder Mängel, die von ONE.ENERGY oder deren Montagepartnern und Subunternehmern verursacht werden und die ONE.ENERGY zu vertreten hat, werden von ONE.ENERGY nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, ONE.ENERGY im Falle von Schäden oder Mängeln unverzüglich zu informieren. ONE.ENERGY ist nicht für die Reparatur oder den Ersatz von Schäden verantwortlich, die ONE.ENERGY nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme durch den Kunden gemeldet werden.

  3. ONE.ENERGY verpflichtet sich, fehlerhafte Geräte oder Schäden, die während der Installation entstanden sind, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung des Kunden an ONE.ENERGY zu reparieren oder zu ersetzen.

 

Haftungsausschluss für Stromausfälle

  1. Die Solaranlage ist nicht die primäre Stromquelle des Kunden. ONE.ENERGY haftet daher nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden. Wenn der Strom aus dem Netz ausfällt, ist der Kunde verpflichtet, das Solarsystem abzuschalten.

  2. Alle Arbeiten am Solarsystem dürfen nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden. ONE.ENERGY haftet daher nicht für Schäden, die direkt oder indirekt unter anderem durch Reparaturen und Wartung durch nicht autorisiertes Personal verursacht werden.

 

 

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen den Vergütungsanspruch von ONE.ENERGY kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

KÜNDIGUNG & STREITIGKEITEN

 

Stornierung und Kündigung durch ONE.ENERGY

  1. ONE.ENERGY ist berechtigt, die Installation ohne eigene Kosten zu stornieren oder zu beenden, wenn die Installation aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von ONE.ENERGY liegen - wie z.B. fehlende Genehmigungen der örtlichen Behörden, Änderungen der nationalen gesetzlichen Vorschriften - nicht abgeschlossen werden kann.

  2. ONE.ENERGY kann die Installation ohne Kosten für ONE.ENERGY stornieren oder kündigen, wenn die Installation aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht werden - wie z.B. die mangelnde Bereitschaft des Gebäudes, fehlende Stromversorgung vor Ort o.ä. - nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.

  3. ONE.ENERGY kann die Installation aufgrund schuldhaft falscher Angaben des Kunden gegenüber ONE.ENERGY oder deren Installationspartnern ohne Kosten für ONE.ENERGY stornieren oder kündigen; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht rückgängig gemacht werden können.

  4. ONE.ENERGY ist berechtigt, die Installation ohne Kosten für ONE.ENERGY abzubrechen oder zu beenden, wenn die örtlichen Gegebenheiten die Installation erheblich erschweren oder zu wesentlich höheren Kosten führen können.

  5. ONE.ENERGY ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne eigene Kosten auszusetzen oder zu kündigen, wenn sich die Lieferkette aus einem nicht im Einflussbereich von ONE.ENERGY liegenden Grund einschränkt.

 

 

DATENSCHUTZ

ONE.ENERGY behandelt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit allen Maßnahmen, die von den Behörden umgesetzt werden.

 

 

Widerrufsrecht

Hat der Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der ONE.ENERGY, im Internet oder am Telefon abgeschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

 

Der Kunde hat in diesen Fällen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit ONE.ENERGY geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde ONE.ENERGY schriftlich per Einwurf-Einschreiben über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

 

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ONE.ENERGY dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ONE.ENERGY eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet ONE.ENERGY dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Hat der Kunde verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde ONE.ENERGY einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs dieses Vertrages an ONE.ENERGY erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Sonstiges

  1. Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ONE.ENERGY sollen gütlich beigelegt werden. Ist dies nicht möglich, kann jede der Parteien die Streitigkeit vor den nachfolgend genannten ordentlichen Gerichten anhängig machen. Auf die Verträge zwischen ONE.ENERGY und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

  2. Erfüllungsort ist der Sitz von ONE.ENERGY.

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - wenn der Kunde Kaufmann ist - der Sitz von ONE.ENERGY.

  4. Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne die ungültige Bestimmung oder Anwendung erfüllt werden können. Sobald die Ungültigkeit festgestellt ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über die Änderung der betreffenden Bestimmung, wobei sie den Geist des Vertrages analysieren, um die Absicht der ungültigen Klausel oder Anwendung so getreu wie möglich wiederzugeben.

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